Wenn es zu Schäden und Problemen am eigenen Treppenlift kommt, die die Beschaffung von Ersatzteilen notwendig machen, kann man ja nach Situation die Garantie des Herstellers geltend machen:
Im Regelfall sichern einem sämtliche Hersteller eine Garantie von zwei Jahren auf den gesamten Treppenlift und somit auf alle an ihm hängenden Teile zu. Manche Hersteller geben auf einzelne Teile noch weitere Jahre Garantie bzw. nehmen bewusst typische Verschleissteile aus dieser Garantie heraus. Wer in den ersten zwei Jahren also Probleme mit seinem Treppenlift hat und diesen von einem Reparaturdienst des Herstellers begleichen lässt, wird im Regelfall hierbei keine Kosten haben.
Wichtig ist bzgl. der Garantie jedoch, dass der Schaden am Treppenlift durch einen Unfall herbeigeführt wurde oder außerhalb des eigenen Einflussbereiches stand, beispielsweise ein Motorschaden des Liftantriebes. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Zerstörung des Treppenliftes oder eines seiner Einzelteile wirkt die Garantie des Herstellers natürlich nicht mehr. Die meisten Techniker besitzen dabei ein gutes Auge und können mutwillige von unfälligen Schäden unterscheiden. Von diesem Fall abgesehen dürfte sich jeder Besitzer eines Treppenliftes jedoch mindestens zwei Jahre über kostenfreie Ersatzteile freuen.
Keine ähnliche Beiträge
